
Arzneimittel-Richtlinie – wichtige Gesundheitsprodukte als Kassenleistung
Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) regelt die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Verbandmitteln. Je nach Krankheitsbereich konkretisiert sie Grundsätze zur Qualitätssicherung und Verfügbarkeit von Arzneimitteln sowie sonstigen Produkten. So soll beispielsweise der Nutzen neuer Wirkstoffe überprüft und für Ärzte und Anwender wichtige Therapiehinweise erlassen werden.
Wichtige Produktbereiche: Enterale Ernährung, Tracheostoma-, moderne Wundversorgung, sowie Selbstkatheter
Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sind grundsätzlich verordnungsfähig. Die Kosten für eine Versorgung werden im Regelfall von der Krankenkasse erstattet. Allerdings wird im Rahmen des Entlassmanagement überprüft, ob die Versorgung medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Je nach Einzelfall kann es zu Abweichungen beim Versorgungsanspruch von Patienten kommen. Sie können sich daher an FresuCare wenden, die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Homecare-Versorgung kostenlos.
Was ist sonst noch wichtig?
Infoboxen zum Ausklappen:
Rechtliche Betreuung
Für Menschen mit seelischen oder körperlichen Behinderung ohne bevollmächtigte Angehörige kann ein Gericht im Rahmen der §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Vorsorgevorkehrungen treffen und einen Betreuer ernennen.
Vorsorgevollmacht
Ein formloser Weg für Menschen, ihren Willen im Pflegefall zu wahren. Sie können schriftlich einen Menschen als Bevollmächtigte ernennen. Je umfangreicher eine solche Vollmacht gestaltet ist, desto besser. Falls beispielsweise Immobilienfragen betroffen sind, braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung.
Betreuungsverfügung
In den Fällen, in denen es niemanden gibt, der eine Vollmacht übernehmen möchte oder der Patient keine Vollmacht ausstellen will, kann er eine Betreuungsverfügung nutzen. Er gibt damit dem zuständigen Gericht Anweisungen, wie die Betreuung im Bedarfsfall auszusehen hat.
Patientenverfügung
Gilt für den Fall, falls eine Person plötzlich nicht in der Lage ist, für sich Entscheidungen zu treffen. In der Verfügung legt der Patient fest, ob und in welchem Umfang er behandelt werden möchte und von wem die Entscheidungen über einen möglichen Abbruch der Behandlung getroffen werden dürfen.
Weitere Informationen sowie die Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums: