Homecare: Gesetzliche Grundlagen
Für die Homecare-Versorgung hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen. So verpflichtet der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement beispielsweise Kliniken vor der Entlassung zu prüfen, ob eine Anschlussversorgung notwendig ist.
Welches Homecare-Unternehmen die häusliche Nachversorgung übernehmen soll, können Patienten selbst oder Angehörige frei wählen – durch das sogenannte Patientenwahlrecht. Den Versorgungsanspruch hinsichtlich Verbandmittel, Hilfsmittel oder bilanzierter Diäten, wie zum Beispiel Trink- und Sondennahrung regelt das Sozialgesetzbuch.
Und auch die Kostenübernahme der Homecare-Leistungen von Fresenius Kabi ist vertraglich mit fast allen Krankenkassen geregelt, wodurch keine weiteren Kosten entstehen.